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Rechtsprechung
   BFH, 28.10.1999 - VIII B 20/99   

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https://dejure.org/1999,9359
BFH, 28.10.1999 - VIII B 20/99 (https://dejure.org/1999,9359)
BFH, Entscheidung vom 28.10.1999 - VIII B 20/99 (https://dejure.org/1999,9359)
BFH, Entscheidung vom 28. Oktober 1999 - VIII B 20/99 (https://dejure.org/1999,9359)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassungsbeschwerde - Zulässigkeit - Anforderungen an die Darlegung - Divergenz - Bilanzierung - Rückstellung - Witwenpension

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; EStG § 15 Abs. 1 Satz 2; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4, § 15; FGO § 115 Abs. 3 S. 3
    Pensionszusage an Gesellschafter einer Personengesellschaft

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2000, 469
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 02.08.1996 - VIII B 74/95

    Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache

    Auszug aus BFH, 28.10.1999 - VIII B 20/99
    Nicht klärungsbedürftig sind u.a. solche Rechtsfragen, die bereits höchstrichterlich entschieden sind (ständige Rechtsprechung des BFH; vgl. z.B. BFH-Beschluß vom 2. August 1996 VIII B 74/95, BFH/NV 1997, 133).

    Dies erfordert ein konkretes Eingehen des Beschwerdeführers darauf, inwieweit die Rechtsfrage im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig ist (vgl. z.B. BFH-Beschluß in BFH/NV 1997, 133).

  • BFH, 02.12.1997 - VIII R 15/96

    Bilanzsteuerrechtliche Behandlung von Sondervergütungen

    Auszug aus BFH, 28.10.1999 - VIII B 20/99
    b) Der Vortrag der Kläger, im Schrifttum seien gegen die Rechtsprechung des BFH (Senatsurteil vom 2. Dezember 1997 VIII R 15/96, BFHE 184, 571, BFH/NV BFH/R 1998, 781) zur korrespondierenden Bilanzierung von Pensionsrückstellung (Steuerbilanz der Personengesellschaft) und Pensionsanspruch oder -anwartschaft (Sonderbetriebsvermögen des oder der Mitunternehmer) gewichtige Einwände (z.B. Verstoß gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung) erhoben worden, genügt den dargelegten Darlegungserfordernissen nicht, da die Beschwerdeschrift keinerlei Ausführungen dazu enthält, ob und in welcher Weise diese Einwände nicht bereits in der bisherigen Rechtsprechung Berücksichtigung gefunden haben.
  • BFH, 11.02.1999 - III B 91/98

    InvZul; grundsätzliche Bedeutung bei Überlassung von Grundstücken an eine

    Auszug aus BFH, 28.10.1999 - VIII B 20/99
    Soweit die Kläger geltend machen, der BFH habe bisher noch keine Gelegenheit gehabt, zu einem dem Streitfall vergleichbaren Sachverhalt --Rückstellung für Witwenpension im Wege der Bilanzberichtigung für einen Veranlagungszeitraum nach 1985 (vgl. die Ergänzung in § 15 Abs. 1 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes durch das Steuerbereinigungsgesetz 1985 vom 19. Dezember 1985, BGBl I 1985, 2436, BStBl I 1985, 735)-- Stellung zu nehmen, fehlen jegliche Ausführungen dazu, inwieweit an der Klärung dieser Frage über die Entscheidung des Einzelfalls hinaus ein allgemeines Interesse bestehe (BFH-Beschluß vom 11. Februar 1999 III B 91/98, BFH/NV 1999, 1122).
  • BFH, 24.10.1990 - II B 31/90

    - Keine Abweichung i. S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO bei bedeutsamen und

    Auszug aus BFH, 28.10.1999 - VIII B 20/99
    Zum anderen ergibt sich aus den Ausführungen der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) nicht, daß das FG eine, vom BFH bereits geklärte Rechtsfrage --und sei es auch im Rahmen scheinbar nur einzelfallbezogener Ausführungen (vgl. hierzu BFH-Beschlüsse vom 24. Oktober 1990 II B 31/90, BFHE 162, 483, BStBl II 1991, 106; vom 13. Juli 1998 VIII B 82/97, BFH/NV 1999, 38; Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz. 17)-- in einem abweichenden Sinne beurteilt hätte.
  • BFH, 13.07.1998 - VIII B 82/97

    Teilbetrieb - Unselbständiger Betriebsteil - Gesamtbild der Verhältnisse -

    Auszug aus BFH, 28.10.1999 - VIII B 20/99
    Zum anderen ergibt sich aus den Ausführungen der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) nicht, daß das FG eine, vom BFH bereits geklärte Rechtsfrage --und sei es auch im Rahmen scheinbar nur einzelfallbezogener Ausführungen (vgl. hierzu BFH-Beschlüsse vom 24. Oktober 1990 II B 31/90, BFHE 162, 483, BStBl II 1991, 106; vom 13. Juli 1998 VIII B 82/97, BFH/NV 1999, 38; Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz. 17)-- in einem abweichenden Sinne beurteilt hätte.
  • BFH, 27.09.1996 - I B 23/96

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache in der Beschwerdeschrift

    Auszug aus BFH, 28.10.1999 - VIII B 20/99
    Ist eine Rechtsfrage bereits durch eine Entscheidung des BFH geklärt, so sind neue Gesichtspunkte darzulegen, die eine nochmalige Prüfung und Entscheidung der Rechtsfrage durch den BFH erforderlich machen (z.B. BFH-Beschluß vom 27. September 1996 I B 23/96, BFH/NV 1997, 299).
  • FG Baden-Württemberg, 03.03.2005 - 6 K 232/03

    Ausgleich der für die Pensionszusage eines Gesellschafters einer

    Der Senat davon aus, dass die Formulierung des § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG und die Rechtsprechung des BFH (vgl. BFH-Beschluss vom 28. Oktober 1999 VIII B 20/99, BFH/NV 2000, 469; FG Düsseldorf, Urteil vom 20. März 2003 15 K 1835/00 F, EFG 2003, 1086) zwangsläufig zu dem Ergebnis führen muss, dass ohne eine eindeutige, im voraus getroffene Gewinnverteilungsabrede ab dieser Zeiträume eine Neutralisierung von Pensionsrückstellungen nur beim begünstigten Gesellschafter möglich ist.
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Rechtsprechung
   BFH, 29.10.1999 - III B 25/99   

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https://dejure.org/1999,10587
BFH, 29.10.1999 - III B 25/99 (https://dejure.org/1999,10587)
BFH, Entscheidung vom 29.10.1999 - III B 25/99 (https://dejure.org/1999,10587)
BFH, Entscheidung vom 29. Oktober 1999 - III B 25/99 (https://dejure.org/1999,10587)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2000, 469
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 28.01.1981 - 1 BvL 131/78

    Zulässigkeit einer Vorlage

    Auszug aus BFH, 29.10.1999 - III B 25/99
    Dazu wäre es nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. Abs. 3 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) erforderlich gewesen, abstrakte Rechtssätze aus dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 28. Januar 1981 1 BvL 131/78 (BStBl II 1982, 234) zu entnehmen und diese ebensolchen Rechtssätzen des angefochtenen Urteils des Finanzgerichts (FG) gegenüberzustellen (vgl. hierzu aus jüngerer Zeit z.B. den Beschluß des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. April 1999 X B 148/98, BFH/NV 1999, 1351).

    Einen zu dieser Rechtsansicht im Widerspruch stehenden Rechtssatz enthält der BVerfG-Beschluß in BStBl II 1982, 234 jedoch nicht.

  • BFH, 12.04.1999 - X B 148/98

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache und Divergenz

    Auszug aus BFH, 29.10.1999 - III B 25/99
    Dazu wäre es nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. Abs. 3 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) erforderlich gewesen, abstrakte Rechtssätze aus dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 28. Januar 1981 1 BvL 131/78 (BStBl II 1982, 234) zu entnehmen und diese ebensolchen Rechtssätzen des angefochtenen Urteils des Finanzgerichts (FG) gegenüberzustellen (vgl. hierzu aus jüngerer Zeit z.B. den Beschluß des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. April 1999 X B 148/98, BFH/NV 1999, 1351).

    Insoweit ist die betreffende Rüge des Klägers schon nicht schlüssig (vgl. hierzu den o.g. BFH-Beschluß in BFH/NV 1999, 1351).

  • BFH, 23.03.1999 - III B 2/98

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache und Divergenz

    Auszug aus BFH, 29.10.1999 - III B 25/99
    Damit ist aber die behauptete Divergenz nicht ordnungsgemäß bezeichnet worden; der Kläger hat insoweit vielmehr (nur) allgemein eine unzutreffende Rechtsanwendung durch das FG geltend gemacht (s. hierzu z.B. den Senatsbeschluß vom 23. März 1999 III B 2/98, BFH/NV 1999, 1348).
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Rechtsprechung
   BFH, 28.10.1999 - III B 83/98   

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https://dejure.org/1999,10482
BFH, 28.10.1999 - III B 83/98 (https://dejure.org/1999,10482)
BFH, Entscheidung vom 28.10.1999 - III B 83/98 (https://dejure.org/1999,10482)
BFH, Entscheidung vom 28. Oktober 1999 - III B 83/98 (https://dejure.org/1999,10482)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassungsbeschwerde - Zulässigkeit - Anforderungen an die Darlegung - Investitionszulage - Herstellung der Betriebsbereitschaft - Anlage - Herstellung eines Wirtschaftsgutes

  • Judicialis

    FGO § 105 Abs. 5; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; InvZulG 1991 § 3 Satz 1 Nr. 2; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 6

  • rechtsportal.de

    FGO § 115 Abs. 3 S. 3
    NZB; mehrfache Begründung des erstinstanzlichen Urteils

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2000, 469
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 25.09.1996 - III R 112/95

    Ein Kraftfahrzeug ist auch dann betriebsbereit und damit angeschafft, wenn nur

    Auszug aus BFH, 28.10.1999 - III B 83/98
    Der Hinweis der Klägerin auf das ihrer Meinung nach unrichtige Urteil des Senats vom 25. September 1996 III R 112/95 (BFHE 182, 226, BStBl II 1998, 70) reicht dafür nicht aus.
  • BFH, 20.03.1997 - XI B 182/95
    Auszug aus BFH, 28.10.1999 - III B 83/98
    Wird der Einwand der Klägerin als Rüge mangelnder Sachaufklärung durch das FG aufgefaßt, fehlt es an der Darlegung, inwiefern eine weitere Aufklärung zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (BFH-Beschluß vom 20. März 1997 XI B 182/95, BFH/NV 1997, 777).
  • BFH, 25.08.1997 - VIII B 81/96

    Anforderungen an die Beschwerdebegründung

    Auszug aus BFH, 28.10.1999 - III B 83/98
    Versteht man die Rüge der Klägerin dahingehend, das FG habe ihr Vorbringen hinsichtlich einer Prüfung der Tanks im Oktober 1991 nicht beachtet und ihr deswegen nicht ausreichend rechtliches Gehör gewährt, mangelt es ebenfalls an dem Vortrag, daß das Urteil des FG bei Berücksichtigung dieses Vorbringens hätte anders ausfallen können (BFH-Beschluß vom 25. August 1997 VIII B 81/96, BFH/NV 1998, 196).
  • BFH, 03.12.1997 - VIII B 38/97

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung

    Auszug aus BFH, 28.10.1999 - III B 83/98
    Hat das FG aber --wie hier-- seine Entscheidung auf mehrere voneinander unabhängige, jeweils für sich tragende Gründe gestützt, setzt die Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde voraus, daß der Beschwerdeführer für jeden der Gründe einen Zulassungsgrund schlüssig darlegt (Beschluß des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 3. Dezember 1997 VIII B 38/97, BFH/NV 1998, 613).
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